Kontakt

Rechtsgrundlage: Satzung § 12

Amtszeit: zwei Jahre, gerechnet von der Annahme der Wahl bis zur Neuwahl

Das Präsidium muss beim Amtsgericht engetragen werden (erledigt der Notar). Neu gewählte Mitglieder sind allerdings sofort nach der Wahl im Amt, nicht erst nach der Eintragung.

Mitglieder

  1. Präsident:in
  2. Vizepräsident:in Finanzen
  3. Vizepräsident:in für Bildung und Sportentwicklung
  4. Vizepräsident:in Sport
  5. Vizepräsident:in Jugend
  6. Vizepräsident:in für Öffentlichkeitsarbeit
  7. Vizepräsident:in Leistungssport

Außerordentliche Mitglieder

„Beratende Stimmen“

  1. Verbandstrainer:in
  2. die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer (haben wir im BTTV nicht, wir haben „nur“Mitarbeiter:innen in der Geschäftsstelle, ist eine Satzungsfrage)
  3. Ehrenpräsident:innen
Inhaltsverzeichnis
Wir helfen dir, den richtigen Verein in deiner Nähe zu finden.
Nutze unsere Onlinesuche für deine Recherche nach einem Tischtennisverein.