RES-STATUS ZUR VORRUNDE 2020 / 2021
Da beim DTTB einige Anfragen im Zusammenhang mit dem Abbruch der Spielzeit 2019/2020 eingegangen sind, gab der DTTB folgende Informationen zu möglichen Auswirkungen des Saisonabbruchs auf den RES-Status bekannt:
Einleitend ist zunächst festzuhalten, dass niemand außer der DTTB-Bundestag (und auch nicht das Ressort WO) berechtigt ist, die Vorschriften der WO zu ändern oder “anzupassen“. Insofern gibt es hier auch für das Ressort WO keinen Handlungsspielraum. Es bleibt somit bei den in der WO bestehenden Regelungen:
- Die RES-Spieler, die zwei Einsätze in der Rückrunde 2019/2020 hatten, haben ein Recht darauf, den Vermerk zur Vorrunde 2020/2021 loszuwerden.
- Bei denjenigen Stammspielern, die in der RR 2019/2020 keine zwei Einsätze hatten, erfolgt gemäß der WO der Rückgriff auf die der Halbserie mit den Mindereinsätzen unmittelbar vorangegangenen Halbserie und das ist in diesem Fall die „coronafreie“ VR 2019/2020, was in vielen Fällen Abhilfe leisten sollte.
- Spieler, die weder in der VR 2019/2020 noch in der RR 2019/2020 an zwei Punktspielen des Vereins entweder in der Mannschaftsmeldung der Damen oder in der der Herren im Einzel teilgenommen haben, werden zur VR 2020/2021 in der Altersklasse Damen/Herren zum Reservespieler (RES) (Ausnahmen im Fall der untersten Damen- oder Herrenmannschaft eines Vereins, bei Wechseln bzw. bei Anträgen aufgrund Schwangerschaft s. Ziffer 1.3 des Abschnitts H der WO).
Abschließend bittet das Ressort WO in diesem Zusammenhang auch zu berücksichtigen, dass die aktuell noch gültigen Regelungen zum RES-Status recht großzügig sind. Diese Einschätzung wird durch den Beschluss des DTTB-Bundestages 2019 bestätigt, der im Ergebnis zu einer Erhöhung der zukünftigen Mindesteinsätze von 2 auf 3 geführt hat.
Insofern gibt es hier auch für den Berliner Tisch-Tennis Verband kein Handlungsspielraum. Einige Berliner Vereine stellen Mannschaften in den Bundesspielklassen und auf Verbandsebene. Hier kann und darf es keine unterschiedlichen Regelungen für die jeweiligen Spielerinnen und Spieler geben – eine Gleichbehandlung muss gewährleistet sein. Daher kann es bezüglich der RES-Vermerke nur bei den in der WO bestehenden Regelungen bleiben!
In Bezug auf eine Härtefallregegelung werden die Vereine darauf hingewiesen, dass alle potentiellen Relegationsteilnehmer zu Siegern der Relegation erklärt werden und weitere Höherstufungen wie z. B. Platz 9, 10 etc. gemäß der Auffüllregelung WO Abschnitt F BTTV F 3.4.8.1 erfolgen.
WECHSEL DER SPIELBERECHTIGUNG
Anträge auf Wechsel der Spielberechtigung, die zum 1. Juli 2020 wirksam werden sollen, sind bis 31. Mai 2020 ausschließlich online einzureichen unter bettv.tischtennislive.de und in click-tt. Später eingehende und unvollständige Anträge müssen zurückgewiesen werden. Bitte beachten, dass dem Verein bei Eingabe die Unterschrift des Spielers vorliegen muss. Diese ist im Bedarfsfall vorzuweisen. Die Eingabe eines Wechsels, bei dem keine Unterschrift vorliegt, kann eine Ordnungsgebühr nach sich ziehen. Bei Wechseln der Spielberechtigung aus dem Ausland ist dieser nur alleinig in tischtennislive einzutragen, wenn der Wechsel in click-tt nicht möglich ist (Spieler/in dort nicht geführt werden). Das Originalformular des Wechselantrags mit allen erforderlichen Angaben und Unterschriften ist bis 31. Mai 2020 in der Geschäftsstelle des BTTV einzureichen. In Ausnahmefällen (kurzfristiger Wechsel am Stichtag) kann eine Kopie vorab per Email an geschaeftsstelle@bettv.de anerkannt werden. Das Original ist dann umgehend nachzureichen.
MANNSCHAFTSMELDUNG 2020 / 2021
Die Mannschaftsmeldung zur Saison 2020 / 2021 erfolgt online im Zeitraum vom 30. Mai – 07. Juni 2020. Hier ist die Anzahl der Mannschaften zu melden. In diesem Zeitraum sind auch ein Spielklassenverzicht bzw. ein Rückzug in eine tiefere Klasse und Anträge auf Höherstufung zu melden. Alle Anträge bitte an Axel Subklewe – axel.subklewe@bettv.de – senden. Die Einteilung der Ligen erfolgt am 13. Juni 2020 und wird umgehend veröffentlicht. Die namentliche Mannschaftsaufstellung ist in der Zeit vom 20.-30. Juni 2020 online zu melden. Bitte unbedingt auf die abschließende Bestätigung achten. Die öffentliche Auslosung der Gruppen findet am 07. Juli 2020 um 17.00 Uhr in den Räumen der BTTV-Geschäftsstelle statt. Bis zum 21. Juli 2020 wird die Spielplanerstellung abgeschlossen sein.
Im Jugendbereich erfolgt zusätzlich zur Online-Eingabe die generelle Meldung per Meldeformular bis 07. Juni 2020 an meldung@bettv.de und achim.ploetz@bettv.de. Bitte vollständig ausfüllen – speziell Vertreter des Jugendwartes. Neben allen Basisdaten vor allem auch die Besonderheiten: Einstufungswünsche abweichend von der vorläufigen Neueinteilung (Aufstiegsverzicht / Hochrückbereitschaft), Neumeldungen / Zurückziehen von Teams sowie Sonderwünsche (Teams x und y parallel Heimspiel usw.). Bitte auch Teams der Jugend 13 – Jugend 18 weiblich melden. Zusätzlich wird es – bei Interesse – auch wieder die Punktspielgruppen (Jugend 13 – Jugend 18 weiblich sowie gemischt Jugend 11, als jeweils 2. Liga ohne direkte Verknüpfung mit den Spielen um die Meisterschaft) für Zweiermannschaften geben. Ebenso alle Termindetails (Hallenbelegung) in der Spieltagetabelle mit Berücksichtigung eventueller überregionaler Spieltermine! Wenn die Termine nicht ausreichen, muss der Verein Alternativen benennen. Wenn Hallentermine fehlen, bitte sobald die Hallenverfügbarkeit vollständig ist, das Formular erneut zusenden. Bitte zusätzlich beachten (Verbandstagsbeschluss vom 11. Mai 2019): Jugendpunktspiele werden am Sonnabend um 15:30 Uhr oder 18:00 Uhr je nach Hallenkapazität des gastgebenden Vereins angesetzt. Ausnahmen genehmigt der JSpA. Vereine, welche die Ansetzung zu 18:00 Uhr an Samstagen nicht absichern können, müssen das dem JSpA im Vereinsmeldebogen mitteilen und durch Vorlage der Hallenzuweisung (Kopie) nachweisen.
Alle Vereine, die 2020 / 2021 (Hinrunde) nicht am Jugendspielbetrieb teilnehmen, melden dies bitte ebenfalls per E-Mail an o.g. Adressen. In diesem Fall muss nicht das Formular genutzt werden, es genügt eine formlose E-Mail (aber bitte mit Absender und Vereinsnamen). Alternativ können Vereine, die für einen absehbar längeren Zeitraum nicht am Jugendspielbetrieb teilnehmen (und noch keine Erklärung eingereicht haben), dies per unterschriebener Erklärung (Post oder persönlich) der Geschäftsstelle mitteilen. Dies bleibt dann bis auf Widerruf in Kraft.
Bitte pünktlich melden, der Jugendspielausschuss wird nicht mahnen oder nachfragen können! Ab 08. Juni 2020 wird die vorgesehene Ordnungsgebühr (16.3 Nicht erfolgte Einsendung des Meldeformulars (Jugendbereich) 50,00 €) fällig.
Bitte weitere Veröffentlichungen auf www.bettv.de und/oder „tischtennislive“ (JSpO Abs A Präambel) beachten.
INFORMATIONEN ZUR BEANTRAGUNG VON SBEM
SBEM (Spielberechtigung Erwachsenen-Mannschaft) Anträge müssen nur für gewechselte und neue Nachwuchs-Spieler/innen gestellt werden.
Dabei sind der online-Antrag (im tischtennislive und im click-tt) und ein schriftlicher Antrag (vollständig ausgefüllt mit allen erforderlichen Unterschriften und Vereinsstempel) notwendig.
Beide Anträge müssen für die Mannschaftsmeldung 2020 / 2021 bis 25. Juni 2020 in der BTTV-Geschäftsstelle vorliegen.
Der schriftliche Antrag kann vorab per E-Mail an geschaeftsstelle@bettv.de geschickt werden. Das Original in Papierform muss bis spätestens 31. August 2020 der BTTV-Geschäftsstelle vorliegen.
Das Formular für den schriftlichen Antrag steht auf der Website des BTTV unter Verband > Formulare zum Download bereit.