Auch der BTTV setzt die neu beschlossene doppelte Spielberechtigung zur Saison 2016 / 2017 um. Nun können Jugendliche im Jugendspielbetrieb und im Einzelspielbetrieb (altersunabhängig) für ihren Stammverein spielen und zusätzlich im Erwachsenenbereich in einem weiteren Verein in einer Mannschaft aktiv sein. Der alte ESB-Antrag wird dadurch ersetzt.
Auch sind nun „SBEM-Anträge“ nicht mehr jährlich zu stellen, sondern einmalig bis zum Ende der Jugendzeit oder bis zu einem Wechsel. Für Spieler/innen im Seniorenbereich gibt es eine analoge Regelung.
Eine ausführliche Erklärung finden Sie in der folgenden Anlage: Erklärung doppelte Spielberechtigung
Die Anlage enthält einen weiteren Link zu einer vom TTVSH verfassten Anleitung für die technische Umsetzung in TTLive.
Für die Richtigstellung von bisher gestellten Wechselanträgen, die nur eine Teilspielberechtigung betreffen sollte, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.