Das Präsidium des BTTV als zuständiges Gremium hat beschlossen, dass ab dem 14.12.2020 Folgendes gilt:
Mannschaftsspielbetrieb in den regionalen unteren Verbandsligen der Spielzeit 2020/2021 für Damen/Herren/Seniorinnen/Senioren (ohne Jugendspielbetrieb):
1. Der Spielbetrieb bleibt unterbrochen, solange bis die Regelungen des Berliner Senats einen Spielbetrieb wieder möglichen machen. Der Termin für die Wiederaufnahme des Spielbetriebs wird sobald wie möglich bekannt gegeben.
2. Es bleibt bei der Regelung, dass keine Doppel, dafür aber alle Einzel gespielt werden.
3. Der Spielbetrieb wird auf eine einfache Runde (Jeder einmal gegen jedes andere Team der Liga) reduziert. Diese reduzierte einfache Runde setzt sich aus den gespielten Partien der Hinrunde 2020/2021 und den offenen Paarungen (jedes Team einmal gegen jedes andere Team der Liga) zu den Rückrundenspielterminen, -orten und -zeiten zusammen.
4. Die noch durchzuführenden Spiele werden möglichst in der Zeit ab Sporthallenöffnung bis zum 30.04.2021 ausgespielt. Es gilt die genehmigte Rückrundenaufstellung der Mannschaften.
Im gegenseitigen Einvernehmen können die beteiligten Mannschaften angesetzte Spieltermine verändern, Nachverlegungen sind nur mit Genehmigung des Spielleiters zulässig.
5. Für die Saison 2020/2021 gelten für das RES-Merkmal folgende Regelungen :
– Wer in die Saison 2020/2021 als Stammspieler (ohne RES-Merkmal) gestartet ist, wird in der Saison 2020/2021 diesen Status nicht verlieren können, d.h. auch nicht bei Nichtteilnahme (z.B. als RisikopatientIn).
– Wer in die Saison 2020/2021 mit einem RES-Merkmal (d.h. kein/e StammspielerIn war) gestartet ist, behält dieses nur, falls der/die SpielerIn bis zur Saisonunterbrechung an keinem Rundenspiel teilgenommen hat. D.h. bei mindestens einer Rundenspielteilnahme wird das RES-Merkmal entfernt.
– Wer ab 01.01.2021 noch mit einem RES-Merkmal (d.h. kein/e StammspielerIn ist) startet, behält dieses für die Saison 2021/2022 nur, falls die/der SpielerIn bis zum Saisonende (d.h. 30.06.2021) an keinem Rundenspiel teilnehmen wird. D.h. bei mindestens einer Rundenspielteilnahme wird das RES-Merkmal für die Saison 2021/2022 entfernt.
6. Nicht durchführbare Spiele können im Ausnahmefall mit Sonderzustimmung die/der Spielleiters/Spielleiterin auch bis zum 30.06.2021 nachgeholt werden.
7. Nichtantreten, unvollständiges Antreten und das Zurückziehen einer Mannschaft bleiben für die Saison 2020/21 ohne Strafen.
8. Alle weiteren Regelungen bleiben bestehen.