Der Berliner Tisch-Tennis Verband sucht ab sofort zwei Mitarbeiter nach dem Teilhabechancengesetz § 16 i SGB II. Die Aufgaben dieser Mitarbeiter beschäftigen sich vorrangig mit Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei ihrem Jobcenter.
Wir wollen Langzeitarbeitslose in für Sie passende Beschäftigungsverhältnisse integrieren und damit auch einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten. Zum Beispiel am Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses durch einfache Arbeiten, um den Einstieg nach langer Arbeitslosigkeit zu erleichtern; bestehende Fachkräfte im Unternehmen zu entlasten oder die Heranführung an erhöhte berufliche Anforderungen über einen langen Förderzeitraum ermöglichen zu können. Das THCG hat Familien besonders im Blick und bietet Menschen Perspektiven, um die möglichen problematischen Folgen wie bei gesellschaftlicher und beruflicher Teilhabe nicht auch auf Kinder oder Partner negativ auswirken zu lassen.
Wer wird gefördert?
- Erwerbsfähige Leistungsbezieher ab 25 Jahren, die seit 6 oder mehr Jahren Grundsicherungsleistungen beziehen und in diesem Zeitraum nicht oder nur sehr kurz erwerbsfähig waren.
- (Allein-)Erziehende oder Schwerbehinderte erwerbsfähige Leistungsbezieher ab 25 Jahren, die seit 5 oder mehr Jahren Grundsicherungsleistungen beziehen und in diesem Zeitraum nicht oder nur sehr kurz erwerbsfähig waren