Innensenator Andreas Geisel kündigt die Aufhebung des Mindestabstands von 1,50 m während des aktiven Sportbetriebes an. Bereits ab dem 14.07.2020 soll es keine Ahndung mehr in puncto Betreibung von Kontaktsport mehr geben, d.h. Doppelpaarungen und Seitenwechsel sind aktuell wieder möglich. Außerhalb der sportlichen Aktivität sind alle Beschränkungen weiter einzuhalten. Die erlaubten Maßnahmen werden in einer neuen Verordnung demnächst veröffentlicht.
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