Wichtige Information für alle lizenzierten Trainerinnen und Trainer im BeTTV zur verpflichtenden Kinderschutzfortbildung.
Liebe P-/B-/C-Lizenz Trainerinnen und Trainer,
euch ist allen die Regelung zur Verlängerung der Trainerlizenz bekannt: Zur Verlängerung der Lizenz ist das verpflichtende Präsenz-Kinderschutzseminar über 4 Lerneinheiten notwendig. Diese Regelung wurde vor fünf Jahren eingeführt und hat nun jeder Trainer mindestens einmal besuchen müssen*.
Damit ihr das identische Seminar nicht wiederholt belegen müsst, haben wir auf das Feedback reagiert und in Zusammenarbeit mit der LSB Kinderschutzbeauftragen, dem BTTV-Präsidenten und der Geschäftsstelle eine neue Regelung beschlossen:
Zur Verlängerung der Trainerlizenz bleibt die Sensibilisierung zum Thema Kinderschutz Pflicht, dies geschieht ab 2016 nur noch in Form eines Online-Fragebogens für den zusätzlich eine Lerneinheit als Fortbildung angerechnet wird. Für die Auswertung des Online-Fragebogens und der Verlängerung der Lizenz erhebt die Geschäftsstelle eine Gebühr von 5,- Euro.
Bestehen bleibt, dass mindestens 15 Lerneinheiten zur Verlängerung der Lizenz notwendig sind.
Trainerinnen und Trainer, die in der Vergangenheit das Kinderschutzseminar und die notwendigen Fortbildungen belegt haben, erfüllen somit auch die neuen Voraussetzungen.
Der neue Fortbildungsnachweis steht als Download zur Verfügung.
Trainer, deren Lizenz Ende 2016 ausläuft, werden in den nächsten Wochen persönlich benachrichtigt. Darunter auch Informationen zum neuen Online-Fragegebogen zur Kinderschutz-Fortbildung.
* Sollte ein Trainer dieses Seminar (aus welchem Grund auch immer) noch nicht belegt haben, muss diese Veranstaltung einmal besucht werden. Dies kann z.B. während der einmal im Jahr stattfindenden C-Lizenz Ausbildung getan werden.