— Update 23.09.2021 —
Liebe Verbandsmitglieder,
als Ergänzung der nachstehenden Hinweise sei an dieser Stelle auf das Corona FAQ des Landessportbundes Berlin hingewiesen:
Aktuelle Änderungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung werden in Bezug auf die für Sportvereine maßgeblichen Regelungen erläutert. Die bereits dargelegten Verlautbarungen lassen erkennen, dass sich das Präsidium für das Umsetzen der 3G-Regeln ausspricht. Der begonnene Spielbetrieb der Saison 2021/22 wird hoffentlich weiterhin mit der größtmöglichen Rücksichtnahme und dem Engagement aller Beteiligten fortgeführt.
Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass die Bekanntmachungen zu dieser Thematik nicht detaillierter ausfallen (können).
— Update Ende, verfasst von Steffen Zeidler – VP Öffentlichkeitsarbeit —
Liebe Verbandsmitglieder,
das Präsidium des Berliner Tisch-Tennis Verbandes möchte ein paar Hinweise zum Spielbetrieb geben :
- Der Spielbetrieb findet wieder gemäß der Reihenfolge des Spielsystems statt, d.h. auch wieder mit Doppeln.
- Prinzipiell soll das Pandemie-/Hygienekonzept des Deutschen Tischtennis Bundes vom 14.07.2021 gelten, wobei dieses durch die aktuellen Regelungen der Senatsverwaltungen konkretisiert werden muss.
- Mindestvoraussetzungen sollten die 3G-Regeln (vollständig geimpft + 14 Tage / genesen mit Bescheinigung und nur für 6 Monate/getestet <24 Stdn bei Schnelltest bzw <48 Stdn. bei PCR-Tests) sein.
- Wir bitten die Vereine und Mannschaften sich „für die Ausübung unseres Sports“ einzusetzen, d.h. ggf. die Selbsttestungen vor Ort anzubieten bzw. zuzulassen. Bitte lasst von der Geschäftsstelle (E-Mail : geschaeftsstelle@bettv.de) einen Kommentar zu Eurer Sportstätte hinterlegen oder schreibt die Gäste einfach vorher an und erläutert, was diese zu erfüllen haben. Hilfreich können auch Angaben zum nächsten Testzentrum in der Nähe der Sportstätte und deren Öffnungszeiten sein.
- Kontaktnachverfolgungen sind weiterhin zu führen oder per Luca-/Covid-Warn-App zu lösen.
- Nachweisbescheinigungen von den Arbeitgebern bzw. Schulen über erfolgte negative Testungen sollten anerkannt werden.
- Bei unlösbaren Streitigkeiten ist der Protest gegen die Spielwertung festzuhalten und möglichst der Nachweis zu erbringen. Weiteres werden Spielleiter oder das Verbandsgericht entscheiden.
- Inwieweit die Testungen in der Schule für Schulkinder eine Befreiung von Testnachweisen bewirken können, werden wir beim Senat anfragen und entsprechende Antworten mitteilen.
- Prüfrechte sollten beiden Teams zustehen. Das Hausrecht steht der Heimmannschaft zu.
Es ist uns bewusst, dass wir hier nicht auf alle Fragen und Konstellationen eingegangen sind und eingehen können werden. Trotzdem hoffen wir, dass ein paar Antworten auf häufig wiederkehrende Fragen dabei sind und werden Euch bis zum Zeitpunkt der Kostenpflicht für Schnelltests über Neuerungen informieren.
Viele Grüße,
Daniel