Liebe Verbandsmitglieder,
aktuell gibt es keine weiteren Befreiungen für den Hallensport Die Auflagen der jeweiligen Bezirksämter sind einzuhalten.
Der Zutritt zur Sporthalle oder einer anderen Indoor-Sportstätte ist nur Personen gestattet,
• die vollständig geimpft und seit deren letzter erforderlichen Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind oder
• die als genesen gelten (mindestens 28 Tage und max. sechs Monate nach einer positiven Labordiagnostik mit Nukleinsäurenachweis) oder
• ein negatives Ergebnis eines max. 48 Stunden alten PCR-Testes vorlegen oder
• ein negatives Ergebnis eines max. 24 Stunden alten Schnelltests vorlegen.
Der Nachweis erfolgt in digitaler Form (EU-Coronapass) oder durch Vorlage eines vergleichbaren amtlichen Dokumentes (bspw. gelber Impfausweis).
Geimpfte und Genesene zählen bei etwaigen Begrenzungen der Personenzahl nicht mit.
Getestete müssen bei mehrtägigen Veranstaltungen nach spätestens 48 Stunden erneut einen negativen Test nachweisen. Bei einer festen Gruppe kann dies auch durch die gleichzeitige Durchführung eines beaufsichtigten Selbsttests im Freien erfolgen.
Kinder sind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres von diesen Regelungen ausgenommen.
Nur symptomfreie Personen dürfen sich in der Sportstätte aufhalten. Wer Symptome für akute Atemwegserkrankungen wie Husten, Fieber, Muskelschmerzen, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit aufweist, darf die jeweilige Sportstätte nicht betreten
und sollte telefonisch bzw. per Mail einen Arzt/eine Ärztin kontaktieren. Ausnahmen sind nur für Personen mit bekannten Grunderkrankungen wie bspw. Asthma zulässig.
Personen, die sich aufgrund staatlicher Regelungen oder Anordnungen in Isolierung bzw. Quarantäne begeben müssen, dürfen für die Dauer der Isolierung bzw. Quarantäne die jeweilige Sportstätte nicht betreten. Dies gilt auch für Personen, die sich zuvor in ausländischen Virusmutations-, Hochinzidenz- oder Risikogebieten aufgehalten haben.
Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, müssen die erforderliche Risikoabwägung selbst treffen. Der Deutsche Tischtennis-Bund empfiehlt allen Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, nur nach vorheriger Konsultation eines Arztes/einer Ärztin an Training oder Wettkampf teilzunehmen.
Optionale Hinweise
Verschärfung:
Als etwaiger Testnachweis wird nur ein negativer PCR-Test anerkannt, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Lockerung:
Als etwaiger Testnachweis wird zusätzlich auch ein tagesaktueller, zertifizierter Selbsttest (bspw. durch Betriebe oder Schulen) anerkannt.
Als etwaiger Testnachweis wird zusätzlich auch ein tagesaktueller beaufsichtigter Selbsttest anerkannt, der vor dem Betreten der Halle im Freien durchgeführt wird.
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Tischtennis ist ein Individualsport und gehört nicht zu den Kontakt-Sportarten, d. h. die Spieler*innen berühren sich grundsätzlich nicht.
Trainingspartner*innen oder Wettkampfgegner*innen, die sich am Tisch gegenüberstehen, sind durch den Tisch, also mindestens 2,74 Meter (Länge des Tisches), voneinander getrennt.
Nur im Doppel und Mixed spielen je zwei Spieler*innen auf derselben Tischhälfte, immer mindestens durch eine Armlänge (für den Schlag) voneinander entfernt.
Alle Personen, die in der jeweiligen Situation nicht selbst spielen, sich aber in der Halle aufhalten dürfen und für die das Abstandsgebot gilt, müssen einen Abstand von mindestens 1,5 Metern halten. Außerhalb des eigenen Sporttreibens ist in jedem Fall eine medizinische Maske (OP- oder FFP2-Maske) zu tragen (Für Kinder U 14 reicht eine Mund-Nasen-Bedeckung aus). In Abhängigkeit von der jeweiligen Örtlichkeit sind Regelungen für den Zutritt zu dieser zu treffen
und entsprechend zu kennzeichnen. Ziel dieser Regelungen ist die Wahrung eines Abstandes von 1,5 Metern auch beim Ein- und Ausgang.
Die Tische sind durch geeignete Maßnahmen zu trennen. Zur Abgrenzung mehrerer Tische werden Tischtennis-Umrandungen oder, wenn diese nicht vorhanden sind, andere geeignete Gegenstände genutzt. Bei Hallen mit Trennvorhängen sollte man auch zusätzlich diese nutzen.
Zwischen zwei Tischbelegungen wird jeweils eine mehrminütige Pause eingeplant, um einen kontaktlosen Wechsel am Tisch zu ermöglichen.
Die Spieler*innen verzichten auf Händeschütteln oder andere Begrüßungsrituale mit Kontakt, um das Abstandsgebot einzuhalten.
Der Seitenwechsel erfolgt im Uhrzeigersinn um den Tisch herum.
Auch während Spielpausen ist der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Trainer*innen und ggf. Betreuer*innen halten Abstand, stehen grundsätzlich außerhalb der Abgrenzungen, und führen keine Bewegungskorrekturen/Hilfestellungen mit Körperkontakt
durch.
Optionale Hinweise
Verschärfung:
Es wird auf Doppel und Mixed verzichtet.
Die Spielerinnen und Spieler bleiben auf ihrer Tischseite. Es erfolgt kein Seitenwechsel.
Lockerung:
Es entfallen das Abstandsgebot und die Maskenpflicht, sofern sich ausschließlich Geimpfte und/oder Genesene in der Sportstätte aufhalten.
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Alle am Aufbau der Tischtennistische und Abtrennungen beteiligten Personen waschen sich vor und nach dem jeweiligen Aufbau die Hände.
Jede/r Spieler*in nutzt den eigenen Schläger. Ist dies nicht möglich, ist der Schläger bei jedem Nutzer*innen-Wechsel zu reinigen.
Häufig übliche Handlungen wie Anhauchen des Balles oder Abwischen des Handschweißes am Tisch sollen unterlassen werden. Für das Abtrocknen von Schläger oder Schweiß ist ein eigenes Handtuch zu benutzen.
Jede/r Spieler*in nutzt ausschließlich eine eigene Trinkflasche.
Beim Tischtennis in der Halle oder anderen Innenräumen wird jederzeit eine gute Belüftung des Spielortes gewährleistet. Sofern kein ständiger Durchzug gewährleistet werden kann oder die Halle über keine Luftaustauschanlage verfügt, ist 1x pro Stunde Stoßzulüften (z. B. durch Öffnen von Fenstern oder von Ein-/Ausgängen). Ist dies aus baulichen Gründen nicht möglich, gelten die Vorgaben der jeweils für die Halle zuständigen staatlichen Stelle.
Umkleideräume, Duschen und Toiletten können unter Beachtung des Abstandsgebotes genutzt werden.
Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittel sind für alle Bereiche in ausreichendem Maß zur Verfügung zu stellen.