Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 10. November 2021 die Zehnte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaß nahmenverordnung beschlossen. Diese beinhaltet eine wesentliche Ausweitung der 2G-Regeln in Berlin (zur Pressemitteilung des Berliner Senats).
Zusätzlich zu bereits vorher unter die 2G-Bedingung gestellten Bereichen, gilt die 2G-Bedingung nun auch u.a. bei der Sportausübung in gedeckten Sportanlagen, Fitness- und Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen mit der Maßgabe, dass Personen unter 18 Jahren eingelassen werden dürfen, wenn sie negativ getestet sind.
Grundsätzlich wird der Spielbetrieb fortgeführt. Die Umsetzung und Einhaltung der Verordnung, deren genauer Wortlaut derzeit nicht bekannt ist, obliegt allen Sportlerinnen und Sportlern sowie den Vereinsverantwortlichen für den Bereich der durch sie benutzten Sportanlagen.
Angesichts steigender Infektionszahlen und hoher Belastung der Intensivstationen ruft der BETTV ausdrücklich dazu auf, die Impfangebote wahrzunehmen. Nur so kann der Spiel- und Trainingsbetrieb in der Pandemie auch dauerhaft abgesichert werden. Einen Überblick über Impfangebote (mit und ohne Temin) in Berlin gibt es auf der Homepage der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
Etwaige weitere Informationen können erst dann erfolgen, wenn der Verordnungstext im genauen Wortlaut vorliegt.
Für zusammenfassende Infos wird weiterhin auf das FAQ des LSB Berlin verwiesen:
Steffen Zeidler – Vizepräsident Öffentlichkeitsarbeit