Der Jugendausschuss hat mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit seiner Stimmen (6 Stimmen dafür bei 8 möglichen Stimmen) die Einberufung einer außerordentlichen Jugendwartetagung beschlossen. Grundlage hierfür ist Punkt 5.2 der Jugendordnung des BTTV.
Diese außerordentliche Jugendwartetagung soll stattfinden am Mittwoch, 10.11.2021 ab 18:30 Uhr.
Versammlungsort: Räumlichkeiten im 3. Obergeschoss Paul-Heyse-Straße 29 in 10407 Berlin, Hinweis: Es handelt sich um das Gebäude in dem auch die Geschäftsstelle sitzt.
Begründung: Die Notwendigkeit ergibt sich nach Abwägung daraus, dass die Neuwahlen des Präsidiums auf dem außerordentlichen Verbandstag am 14.11.2021 die ordnungsgemäßen Wahlen eines Vizepräsidenten Jugend (auf einer zuvor stattfindenden Jugendwartetagung) voraussetzen. Dies resultiert daraus, dass die Jugendordnung des BTTV in der Satzung des BTTV (siehe § 3 Abs.1 c) verankert ist und die Jugendordnung ausdrücklich die Wahl des Vizepräsidenten Jugend vorsieht (siehe Punkt 5.3 JO des BTTV). Zudem sieht die Jugendordnung Nachwahlen bei Erfordernis vor (siehe Punkt 5.3 JO des BTTV). Ein solches Erfordernis wird durch den außerordentlichen Verbandstag am 14.11.2021 als verwirklicht angesehen.
Als einziger Tagesordnungspunkt für diese außerordentliche Jugendwartetagung wird behandelt:
- Wahlen des Vizepräsidenten Jugend
Die aktuellen Corona-Verordnungen werden eine Anmeldung erforderlich machen. Zudem haben Teilnehmer*Innen der Jugendwartetagung ihre Kontaktdaten anzugeben und einen Nachweis im Sinne der so bezeichneten 3G-Regel glaubhaft zu machen. Bitte beachtet hierzu die Einladung.
Steffen Zeidler – Beisitzer im Jugendausschuss des BTTV