Informationen zum Beantragungsverfahren für Erwachsenenspielberechtigungen für die Rückrunde 2015/2016:
1. Für wen muss ein Antrag gestellt werden?
Vereine, die in der Rückrunde der Spielzeit 2015/2016 Jugendliche erstmals in Erwachsenenmannschaften einsetzen wollen, müssen einen Antrag auf uneingeschränkte Teilnahme am Erwachsenenspielbetrieb (ESB-Antrag) stellen.
Für Jugendliche, für die die Genehmigung schon zur Vorrunde der Spielzeit 2015/2016 erteilt wurde, muss kein neuer Antrag gestellt werden, da diese Genehmigung die komplette Spielzeit gültig ist und erst am 30.06.2016 erlischt.
2. Welche Bestandteile hat ein ESB-Antrag?
Gemäß Beschlusslage des Verbandstages besteht ein ESB-Antrag aus zwei Bestandteilen: Einem Online-Antrag und einem schriftlichen Antrag.
Der Online-Antrag
ist durch den zuständigen berechtigten Verein durch Eingabe in Tischtennislive zu beantragen. Hierfür ist formal keine Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig.
Der schriftliche Antrag
ist der eigentliche ESB-Antrag mit der unterzeichneten Erlaubniserklärung der Erziehungsberechtigten.
Hier ist das ESB Antragsformular
Beide Bestandteile werden zur Genehmigung benötigt. Fehlt ein Bestandteil, wird der ESB-Antrag abgelehnt.
3. Bis wann muss der ESB-Antrag gestellt werden?
Sowohl der Online- als auch der schriftliche Antrag müssen spätestens bis zum 13. Dezember 2015 vorliegen.
Gegen eine Gebühr von EUR 5,- /angefangene Woche (Ziffer 22.2. Gebührenordnung des BTTV) kann nur der schriftliche Antrag innerhalb einer Nachfrist bis einschließlich 3. Januar 2015 nachgereicht werden.
4. Wie muss der ESB-Antrag gestellt werden?
Der Onlineantrag ist wie geschrieben online zu stellen.
Der schriftliche Antrag muss vom Verein und den Erziehungsberechtigten unterzeichnet an die Geschäftsstelle des BTTV gesendet werden. Neben der Zusendung des Orginals per Post ist auch die Zusendung als Fax oder eingescannt per Email an geschaeftsstelle@bettv.de möglich.
5. Was passiert bei folgenden Fehlern:
schriftlicher Antrag:
– fehlende Unterschrift der Erziehungsberechtigten: Ablehnung des Antrages
– fehlende Unterschrift des Spielers/Vereins: kann auf Verlangen innerhalb der Nachfrist nachgeholt werden
– fehlende Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten: Ablehnung des Antrages
– bei Spielern, die während der kompletten Rückrunde unter 16 Jahre alt sind und bei denen nicht mindestens eine Aufsichtsperson genannt ist: Ablehnung des Antrages
Fristüberschreitungen:
– Online-Antrag liegt nicht vor: Ablehnung des Antrages (Nachfrist nicht vorhanden)
– schriftlicher Antrag liegt nicht vor: kann gegen Gebühr innerhalb der Nachfrist nachgereicht werden
– schriftlicher Antrag liegt nicht innerhalb der Nachfrist vor: Ablehnung des Antrages und Ordnungsgebühr; es sei denn der Online-Antrag wurde revidiert
Anträge auf Höherstufung von Jugendlichen im Erwachsenenbereich
In Vorbereitung auf die Rückrunde der Saison 2015/2016 können begründete Anträge auf Höherstufung von Jugendspielerinnen oder Jugendspielern ohne Berücksichtigung der Spielstärke (LivePZ) gestellt werden, die besonders förderwürdig sind. Diese Möglichkeit gilt nur für Berliner Ligen (Berliner Verbandsliga und tiefer).
Durch einen genehmigten Antrag auf Höherstufung werden keine Sperrvermerke vergeben, die unmittelbar durch die Höherstufung der Jugendspielerin oder des Jugendspielers bedingt sind.
Für die Vorrunde der Saison schon genehmigte Anträge behalten keine Gültigkeit und eine Höherstufung muss für die Rückrunde neu beantragt werden.
Die begründeten Anträge müssen bis einschließlich Sonntag, 13. Dezember 2015 gestellt und ausschließlich per Email an den VP Jugend (dirk.thelen@bettv.de) gesendet werden.
Folgende Angaben müssen im Antrag gemacht werden:
– Name der Jugendspielerin / des Jugendspielers
– die betroffene(n) Mannschaft(en)
– den/die Namen der betroffenen Spielerinnen / Spieler, die nach Höherstufung des/der Jugendlichen von einem Sperrvermerk befreit werden sollen
– eine Begründung, weshalb der Jugendspieler aus Sicht des Vereins besonders förderungswürdig ist
Über den Antrag entscheidet der Spielausschuss nach einer Empfehlung der Trainerkommission des BTTV.
Abschließend möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass es sich bei diesem Verfahren um eine absolute Ausnahme von der Regel 11 Spielordnung handelt und den Anträgen dementsprechend nur in sehr engen Grenzen entsprochen wird.