COVID 19-Schutz- und Handlungskonzept für den Tischtennissport in Deutschland
Der Hauptzweck des Deutschen Tischtennis-Bundes ist die Förderung des Tischtennissports. Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus bestehen derzeit für das gesellschaftliche Leben in Deutschland diverse Einschränkungen. Von diesen Maßnahmen ist auch der Sport inkl. Tischtennis betroffen.
Inzwischen arbeitet die Politik an schrittweisen Lockerungen. Auch der Sport ist aufgefordert, entsprechende Wiedereinstiegskonzepte zu entwickeln. Sportartspezifisch sind dafür die nationalen Sportfachverbände verantwortlich, die sich an den 10 Leitplanken des DOSB orientieren sollen.
Im Sinne der Erfüllung des Verbandszweckes soll das vorliegende Covid-19 Schutz- und Handlungskonzept des Deutschen Tischtennis-Bundes aufzeigen, wie zunächst das Freiluft-Spiel sowie der Hallen-Trainingsbetrieb in den Tischtennisvereinen und Trainings-Stützpunkten und später auch der Wettkampfbetrieb unter Einhaltung der übergeordneten Grundsätze, z. B. Kontaktbeschränkungen, Abstandsregelungen und Hygiene-Maßnahmen sowie dem Schutz besonders gefährdeter Personen, schrittweise wieder aufgenommen werden kann.
Tischtennis ist
- ein Individualsport,
- kein Kontaktsport und
- die Trainingspartner*innen bzw. Wettkampfgegner*innen sind mindestens 2,74 Meter (Länge des Tisches) voneinander getrennt
Mit den notwendigen Anpassungen, die dieses Schutz- und Handlungskonzept beschreibt, ist Tischtennis deshalb unter den aktuellen Bedingungen des Infektionsschutzes eine besonders geeignete und sichere Sportart.
Dieses Schutz- und Handlungskonzept wird kontinuierlich an die jeweils aktuellen staatlichen Vorgaben angepasst.
Welche Regelungen gelten?
Maßgeblich sind stets die Verordnungen und ggf. Auflagen der zuständigen staatlichen Stelle auf der Ebene des jeweiligen Bundeslandes bzw. der jeweiligen Kommune. Diese sind vollumfänglich zu beachten und umzusetzen. Sie gehen den Maßnahmen aus diesem Konzept vor.
Vielfach knüpfen die zuständigen staatlichen Stellen die Genehmigung des Sportbetriebs an das sportartspezifische Covid-19-Schutzkonzept des jeweiligen Spitzenverbandes. Dies erfolgt manchmal in der Form der verbindlichen Übernahme und manchmal als dringende Empfehlung.
Der DTTB legt mit seinen Untergliederungen hiermit ein sportartspezifisches Covid-19-Schutz- und Handlungskonzept für den Tischtennissport in Deutschland vor. Unter dem Vorbehalt der Übernahme durch die zuständigen staatlichen Stellen sind alle „Maßnahmen“ verbindliche Bestandteile dieses Schutz- und Handlungskonzeptes.
Darüber hinaus enthält dieses Schutz- und Handlungskonzept „Optionale Hinweise“. Diese dienen der Erläuterung oder enthalten weitergehende mögliche Maßnahmen, die jedoch keinen verbindlichen Charakter haben.
Die Abschnitte „Mindestens 1,5 Meter Abstand halten!“, „Hygieneregeln umsetzen!“ und „Rahmenbedingungen klären!“ enthalten Maßnahmen und optionale Hinweise, die unabhängig vom Spielort gelten. Daran schließen sich weitere Abschnitte mit zusätzlichen Maßnahmen speziell für das Freiluft-Training, für das Hallen-Training und für den Wettkampf an.
Die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der staatlichen Vorgaben und damit in der Regel auch der Maßnahmen aus diesem Schutz- und Handlungskonzept liegt originär beim Verein bzw. Träger des Stützpunktes oder wird diesem im Zuge der Genehmigung des Sportbetriebs von den zuständigen staatlichen Stellen übertragen. Das bedeutet: Zuständig ist der Verein bzw. der Träger des Stützpunktes!
Verstöße gegen die staatlichen Vorgaben können von den zuständigen staatlichen Stellen mit Bußgeldern geahndet werden. Insbesondere bei gravierenden oder wiederholten Verstößen sind dies empfindlich hohe Geldbeträge, die in der Regel der Verein bzw. der Träger des Stützpunktes zu entrichten hat.
Der Deutsche Tischtennis-Bund und seine Untergliederungen übernehmen mit diesem Schutz- und Handlungskonzept keine Verantwortung für eine Ansteckung mit dem Coronavirus während eines Tischtennistrainings oder -wettkampfs.
Der Deutsche Tischtennis-Bund fordert alle Vereine, Träger von Stützpunkten, Trainer*innen, Spieler*innen und Schiedsrichter*innen auf, sich an die Maßnahmen dieses Schutz- und Handlungskonzeptes zu halten.
Mindestens 1,5 Meter Abstand halten!
Maßnahmen:
Die Sportart Tischtennis
- Tischtennis ist mit Ausnahme des Doppels ein Individualsport und gehört nicht zu den Kontakt-Sportarten. Es spielen nie mehr als zwei Personen an einem Tisch. Auf Doppel oder Rundlauf sowie andere Spiel- und Übungsformen, die mit mehreren Personen auf einer Tischseite durchgeführt werden, wird verzichtet.
- Trainingspartner oder Wettkampfgegner, die sich am Tisch gegenüber stehen, sind durch den Tisch, also mindestens 2,74 Meter (Länge des Tisches), voneinander getrennt.
Die Organisation
- In Abhängigkeit von der jeweiligen Örtlichkeit sind Regelungen für den Zutritt zur jeweiligen Örtlichkeit zu treffen und entsprechend zu kennzeichnen. Ziel dieser Regelungen ist die Wahrung eines Abstandes von 1,5 Metern auch beim Ein- und Ausgang.
- Die Tische sind durch geeignete Maßnahmen zu trennen. Zur Abgrenzung mehrerer Tische werden Tischtennis-Umrandungen oder, wenn diese nicht vorhanden sind, andere geeignete Gegenstände genutzt. Bei Hallen mit Trennvorhängen sollte man auch zusätzlich diese nutzen.
- Zwischen zwei Tischbelegungen wird jeweils eine mehrminütige Pause eingeplant, um einen kontaktlosen Wechsel am Tisch zu ermöglichen.
Der Ablauf des Spiels
- Die Spieler*innen verzichten auf Händeschütteln oder andere Begrüßungsrituale mit Kontakt, um das Abstandsgebot einzuhalten.
- Der Seitenwechsel erfolgt im Uhrzeigersinn um den Tisch herum.
- Auch während Spielpausen ist der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
- Trainer*innen und ggf. Betreuer*innen halten Abstand, stehen grundsätzlich außerhalb der Abgrenzungen, und führen keine Bewegungskorrekturen/Hilfestellungen mit Körperkontakt durch. Kann der Abstand ausnahmsweise (z. B. Verletzung eines Spielers/einer Spielerin) nicht eingehalten werden, tragen Trainer*innen und ggf. Betreuer*innen einen Mund-Nase-Schutz.
Optionale Hinweise:
- Die Spieler*innen bleiben auf ihrer Tischseite. Es erfolgt kein Seitenwechsel.
Hygienemaßnahmen umsetzen!
Maßnahmen:
- Trainer*innen und Spieler*innen waschen sich vor und nach dem Aufbau der Tischtennistische und Abtrennungen die Hände. Nach jeder Trainingseinheit sind die Tischoberflächen, die Tischsicherungen und die Tischkanten zu reinigen.
- Häufig übliche Handlungen wie Anhauchen des Balles oder Abwischen des Handschweißes am Tisch sollen unterlassen werden. Für das Abtrocknen von Ball, Schläger oder Schweiß ist ein eigenes Handtuch zu benutzen.
- Beim Tischtennis in der Halle oder anderen Innenräumen wird jederzeit eine gute Belüftung des Spielortes gewährleistet. Dies sollte bspw. durch Stoßlüften in Spielpausen oder Öffnen zusätzlicher Ausgänge ergänzt werden.
- Umkleideräume und Duschen werden nicht genutzt, d. h. die Spieler*innen, Trainer*innen und Schiedsrichter*innen kommen bereits umgezogen in die Sportstätte. Die Hallenschuhe werden in der Halle oder anderen Innenräumen angezogen.
- Sofern die Toiletten und Waschbecken seitens des Hallen-Betreibers bzw. des Vereins zur Nutzung freigegeben werden, sind diese regelmäßig zu reinigen bzw. zu desinfizieren. Es darf sich jeweils nur eine Person in den Sanitärräumen aufhalten.
- Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittel sind für alle Bereiche in ausreichendem Maß zur Verfügung zu stellen
Optionale Hinweise:
- Jede/r Spieler*in bringt seine eigenen Tischtennisbälle mit, die vorher gut sichtbar gekennzeichnet worden sind, und nimmt während des Trainings nur die eigenen Bälle in die Hand. Das heißt auch, jede/r Spieler*in schlägt nur mit den eigenen Bällen auf. Der Kontakt fremder Bälle mit der Hand kann dadurch ausgeschlossen werden.
- Die beiden Spielpartner*innen können im gegenseitigen Einvernehmen auch farblich unterschiedliche Bälle nutzen (z. B. weiß und orange).
- Fremde Bälle werden mit dem Fuß oder dem Schläger zum/r Mitspieler*in gespielt.
- Alternativ dazu kann man die Bälle regelmäßig reinigen.
Rahmenbedingungen klären!
Maßnahmen
Sportorganisation
- Jeder Verein bzw. Träger eines Stützpunktes benennt eine/n Hygiene-Beauftragte/n, der/die als Ansprechpartner*in für alle Fragen rund um die Corona-Thematik dient und die Einhaltung der Maßnahmen des Schutz- und Handlungskonzeptes überwacht
Zutritt
- Nur symptomfreie Personen dürfen sich in der Sportstätte aufhalten. Wer Symptome für akute Atemwegserkrankungen wie Husten, Fieber, Muskelschmerzen, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit aufweist, darf die jeweilige Sportstätte nicht betreten und sollte telefonisch bzw. per Mail einen Arzt/eine Ärztin kontaktieren. Ausnahmen sind nur für Personen mit bekannten Grunderkrankungen wie bspw. Asthma zulässig.
- Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, müssen die erforderliche Risikoabwägung selbst treffen. Der Deutsche Tischtennis-Bund empfiehlt allen Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, nur nach vorheriger Konsultation eines Arztes/einer Ärztin an Training oder Wettkampf teilzunehmen.
Information und Überwachung
- In der jeweiligen Sportstätte oder sonstigen Spielanlage sind die zentralen Maßnahmen auszu-hängen. Der/Die Hygiene-Beauftragte informiert zudem die Spieler*innen, Trainer*innen, Schiedsrichter*innen, Funktionäre und alle anderen Beteiligten über das Schutz- und Hand-lungskonzept und die konkrete Umsetzung durch den jeweiligen Verein bzw. Träger eines Stützpunktes.
Nachverfolgung
- Zur Kontaktnachverfolgung im Falle einer später festgestellten Infektion sind die Namen der anwesenden Personen geeignet zu dokumentieren. Diese Empfehlung entfällt für alle Personen, die die Tracing-App einsetzen, sobald diese Tracing-App verfügbar ist.
Zusätzliche Maßnahmen für das Freiluft-Training
Maßnahmen
Keine.
Optionale Hinweise
- Tischtennis wird im Freien auf Schulhöfen, Spielplätzen, in Parks oder auch in Freibädern vereinsungebunden gespielt. Die Vorgaben richten sich nach der jeweiligen Örtlichkeit und müssen nicht automatisch den Vorgaben für Sportstätten entsprechen
- Bei Tischen im öffentlichen Raum muss zudem mit einer Fluktuation und Durchmischung der anwesenden Personen gerechnet werden.
Zusätzliche Maßnahmen für das Hallen-Training
Maßnahmen
Sportorganisation
- Die Zahl der Personen, die sich maximal auf einer bestimmten Hallenfläche aufhalten dürfen, kann behördlich begrenzt werden. Von daher müssen sich alle Spieler beim Trainer oder dem Hygiene-Beauftragten für ein Training anmelden.
- Vom Trainer oder dem Hygiene-Beauftragten ist ein Tisch-Vergabeplan mit festen Paarungen für einen bestimmten Zeitraum zu erstellen. Der Tisch-Vergabeplan dient der Einhaltung der maximalen Personenzahl sowie in einem Infektionsfall der Dokumentation, wer mit wem direkten Kontakt hatte.
Zugang zur Halle
- Die Halle darf nur von den Personen betreten werden, die aktiv als Trainer*innen oder Spieler*innen am Training beteiligt sind.
- Eltern dürfen ihre Kinder in die Sporthalle bringen, müssen die Halle jedoch wieder verlassen, sobald die Kinder dem Trainer übergeben wurden. Während des Trainings dürfen sich Eltern oder andere Begleitpersonen nicht in der Sporthalle aufhalten.
Trainingstische
- Die maximale Zahl der Tische ist abhängig von den behördlichen Vorgaben zur maximalen Personenzahl bezogen auf eine bestimmte Fläche. Innerhalb dieser Vorgaben gelten ca. 5 x 10 Meter pro Tisch als Richtmaß, was ca. 50 qm für zwei Personen entspricht.
Durchführung des Trainings
- Bei einem Einzeltraining darf der/die Trainer*in mit dem/der Spieler*in Balleimer-/ Robotertraining machen. Dabei ist in jedem Fall ein Abstand von 1,5 Metern zwischen Trainer*in und Spieler*in durchgängig einzuhalten. Der/Die Spieler*in fasst die Bälle nicht an, die Bälle werden mit einem Netz gesammelt. Diese Spielbox ist so abzutrennen, dass die Bälle innerhalb der Spielbox verbleiben.
Beendigung des Trainings
- Nach Ablauf ihrer jeweiligen Trainingszeit reinigen Spieler*innen bzw. Trainer*innen die Tischoberflächen, die Tischsicherungen und die Tischkanten, die Bälle und die Schläger sowie ihre Hände und verlassen dann unmittelbar die Sporthalle.
- Sofern die Tische und Abtrennungen wieder abgebaut werden müssen, waschen sich Spieler*innen und Trainer*innen vor und nach dem Abbau die Hände.
Zusätzliche Maßnahmen für den Wettkampf
Die Richtlinien für die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs der Spielzeit 2020/2021 (Start August 2020) werden aktuell noch erarbeitet und rechtzeitig ergänzt.
(Quelle : http://www.tischtennis.de/corona hier sind auch Plakate, Flyer u.a. zum Download)
Downloads (zur freien Verwendung)
- PDF: COVID 19-Schutz- und Handlungskonzept für den Tischtennissport in Deutschland
- PDF: Schutz- und Handlungskonzept als DIN A2 Plakat (schwarz)
- PDF: Schutz- und Handlungskonzept als DIN A2 Plakat (weiß)
- PDF: Flyer Schutz- und Handlungskonzept DIN A4 (weiß)
- PDF: Flyer Schutz- und Handlungskonzept DIN A5 (weiß)
- JPG für Website & Social Media: Schutz- und Handlungskonzept (schwarz)
- JPG für Website & Social Media: Schutz- und Handlungskonzept (weiß)
- JPG für Instagram-Feed (als Galerie posten): Teil 1 Teil 2