Das Präsidium befasste sich auf seiner Sitzung an diesem Montag u.a. mit dem Thema Ordnungsgebühr bezüglich nicht erfolgter Meldung bzw. Negativmeldung im Jugendspielbetrieb. Verständlicherweise waren viele Vereine verärgert, doch bereits seit vielen Jahren sind alle Vereine des BTTV, auch die ohne Jugendabteilung und entsprechenden Spielbetrieb, verpflichtet, für die folgende Spielsaison (1x zur Vorrunde/Anfang Juni und 1x zur Rückrunde/Anfang Dezember) eine Meldung für den Jugendspielbetrieb abzugeben – im Falle einer Nichtteilnahme eben eine Negativmeldung. Der Jugendausschuss ist der Meinung, dass dieses Meldeformular unverzichtbar ist und die unpünktliche oder gar fehlende Einsendung einen enormen Mehraufwand verursache und die Organisation des Spielbetriebs verzögere. Aus diesem Grund hat die Jugendwartetagung 2016 beschlossen, die Beitrags- und Gebührenordnung des BTTV um den Punkt 16.3 zu erweitern: Nicht erfolgte Einsendung des Meldeformulars (Jugendbereich) 50,00 €.
Der Verbandstag 2016 hat (wenn auch mit knapper Mehrheit) diesen Antrag bestätigt, so dass die Änderung in Kraft getreten ist. Auf die Meldepflicht (ggf. Negativmeldung) wurde mehrfach online und auch schriftlich (u.a. Verbandsmitteilungen April und Mai 2017) hingewiesen, auch mit dem Hinweis auf die drohende Sanktion. Die Geschäftsstelle ist verpflichtet, die Beschlüsse des Verbandstages umzusetzen und die Ordnungen des BTTV einzuhalten.
Wir bedauern den Unmut diesbezüglich und möchten abschließend noch darauf hinweisen, dass vom 16-22. Dezember der nächste Meldezeitraum ist.
Ein weiteres Thema war die Neugestaltung der LZ-Gebühren. Aufgrund der bisher eher unübersichtlichen Regelungen bezüglich der LZ- Gebühren, legte das Präsidium folgendes fest:
Jeder Spieler, der nicht im BTTV-Kader ist und am LZ- Training teilnimmt, muss eine Saisongebühr von 120€ leisten. D1- Kaderspieler bezahlen 90€ pro Saison und alle Spieler, die im D2- Kader sind oder einen höheren Kaderstatus besitzen, zahlen 60€ pro Saison. Die Kaderlisten werden nach den Endranglisten veröffentlicht.
Spieler, die für überregionale Turniere nominiert werden, müssen bei Pflichtlehrgängen keine Lehrgangsgebühren zahlen. Spieler, die nicht nominiert werden und an Lehrgängen teilnehmen, müssen die Lehrgangsgebühren zahlen, die im Vorfeld festgelegt werden. Das gilt ebenfalls für alle Spieler bei normalen Lehrgängen, die keine Pflichtlehrgänge sind.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle oder an den Vizepräsidenten Jugend.