Informationen zum Beantragungsverfahren für Erwachsenenspielberechtigungen für die Saison 2015 / 2016:
1. Für wen muss ein Antrag gestellt werden?
Vereine, die in der Saison 2015 / 2016 Jugendliche in einer Erwachsenenmannschaften einsetzen wollen, müssen für jeden der Jugendlichen einen Antrag auf uneingeschränkte Teilnahme am Erwachsenenspielbetrieb (ESB-Antrag) stellen.
Für die vorherige Saison 2014 / 2015 genehmigte Anträge verlieren mit Ablauf der Saison am 30. Juni 2015 ihre Gültigkeit.
2. Welche Bestandteile hat ein ESB-Antrag?
Gemäß Abschnitt D der Spielordnung Damen und Herren des BTTV besteht ein ESB-Antrag aus zwei Bestandteilen: Einem Online-Antrag und einem schriftlichen Antrag.
Der Online-Antrag ist durch den zuständigen berechtigten Verein durch Eingabe in Tischtennislive zu beantragen. Hierfür ist formal keine Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig.
Der schriftliche Antrag ist der eigentliche ESB-Antrag mit der unterzeichneten Erlaubniserklärung der Erziehungsberechtigten.
Zum Antragsformular bitte dem folgenden Link zum schriftlichen Antrag folgen:
https://bettv.de/download/formulare/43_1431795219_33_1399255106_V14_01_…
Beide Bestandteile werden zur Genehmigung benötigt. Fehlt ein Bestandteil, wird der ESB-Antrag abgelehnt.
3. Bis wann muss der ESB-Antrag gestellt werden?
Sowohl der Online- als auch der schriftliche Antrag müssen spätestens bis zum 30. Juni 2015 vorliegen. Vereine, die Jugendliche in Mannschaften in der Verbandsoberliga oder höher einsetzen wollen, müssen für die betreffenden Jugendlichen sowohl Online- als auch schriftlichen Antrag bis spätestens zum 31. Mai 2015 vorlegen.
Gegen eine Gebühr von EUR 5,- je angefangene Woche (Ziffer 22.2. Gebührenordnung des BTTV) kann nur der schriftliche Antrag innerhalb einer Nachfrist bis einschließlich 30. August 2015 nachgereicht werden. Um die Weiterleitung an den DTTB sicherzustellen, sollten komplette ESB-Anträge für Jugendliche, die in der Verbandsoberliga oder höher eingesetzt werden sollen, bis zum 31. Mai 2014 eingereicht worden sein.
4. Wie muss der ESB-Antrag gestellt werden?
Der Onlineantrag ist wie geschrieben online zu stellen.
Der schriftliche Antrag muss vom Verein und den Erziehungsberechtigten unterzeichnet an die Geschäftsstelle des BTTV gesendet werden. Neben der Zusendung des Originals per Post ist auch die Zusendung als Fax oder eingescannt per Email an meldung@bettv.de möglich.
5. Was passiert bei folgenden Fehlern:
schriftlicher Antrag:
– fehlende Unterschrift der Erziehungsberechtigten: Ablehnung des Antrages
– fehlende Unterschrift des Spielers/Vereins: kann auf Verlangen innerhalb der Nachfrist nachgeholt werden
– fehlende Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten: Ablehnung des Antrages
– bei Spielern, die während der kompletten Rückrunde unter 16 Jahre alt sind und bei denen nicht mindestens eine Aufsichtsperson genannt ist: Ablehnung des Antrages
Fristüberschreitungen:
– Online-Antrag liegt nicht vor: Ablehnung des Antrages (Nachfrist nicht vorhanden)
– schriftlicher Antrag liegt nicht vor: kann gegen Gebühr innerhalb der Nachfrist nachgereicht werden;
– schriftlicher Antrag liegt nicht innerhalb der Nachfrist vor: Ablehnung des Antrages