Das Ressort Rangliste hat am Montag, 8.3.2021 eine kurzfristige Videokonferenz durchgeführt. Wichtigster Punkt auf der Tagesordnung war eine Neugestaltung des Inaktivitätsabzugs. Dieser ist bislang immer dann in Höhe von 40 TTR-Punkten erfolgt, wenn ein Spieler 365 Tage in Folge (also 12 Monate lang) keinen Wettkampf gespielt hat, wobei der Grund für das Nicht-Spielen keine Rolle gespielt hat, sondern nur der Fakt.
Hintergrund ist, dass im Normalfall mit der verlorenen Wettkampfpraxis auch ein Verlust von Spielstärke einhergeht, der auf diese Weise in den TTR-Werten abgebildet wird. Wenn der Spieler nach 365 Tagen weiterhin nicht gespielt hat, wurde sein TTR-Wert nach jeden weiteren sechs Monaten ohne Spiel um weitere 20 Punkte reduziert. Nach drei Jahren ohne Spiel (und somit insgesamt 120 Punkten Inaktivitätsabzug) sank der TTR-Wert dann jedoch nicht weiter.
Auf Grund des nahezu bundesweiten Stopps des Wettkampfbetriebs ist dieses Thema momentan für viele Spieler brandaktuell. Durch den Abbruch der Spielzeit 2019/2020 im März vergangenen Jahres und den Abbruch in dieser Spielzeit 2020/2021 im Oktober 2020 wären von dem ersten Abzug all die Spieler betroffen gewesen, die zwischen den beiden coronabedingten Saisonabbrüchen im September und Oktober 2020 keine Punktspiele ausgetragen haben und somit im Frühjahr 2020 letztmalig angetreten sind. Für das Ressort Rangliste ist aber die grundsätzliche Logik des Inaktivitätsabzugs ein wichtiger Bestandteil der JOOLA-Rangliste und soll daher auch in Zukunft beibehalten werden.
Die beschlossene Neuerung ändert nun nichts an den Prinzipien dieses Inaktivitätsabzugs, sondern lediglich eine Kleinigkeit an seiner konkreten Ausgestaltung. Neben der pandemischen Situation haben auch weitere Aspekte für eine Ausdehnung des Zeitraums vor dem ersten Abzug gesprochen. Immer wieder hat es in der Vergangenheit Probleme gegeben, wenn Spieler kurz nach Ablauf eines Jahres wieder gespielt haben, z. B. nach einem Auslandssemester oder einer Krankheit bzw. Verletzung, und dann von den 40 Punkten Abzug betroffen waren. Oft hatten sie ihre TT-Karriere nicht wirklich beendet, sondern waren nur aus unterschiedlichsten Gründen ein Jahr lang an der Wettkampfteilnahme gehindert.
All diesen Umständen wird jetzt dadurch Rechnung getragen, dass der Zeitraum verlängert wird, bevor jemand erstmals Inaktivitätsabzug erhält. Ab sofort wird dieser nur noch dann vorgenommen, wenn jemand 24 Monate lang nicht gespielt hat, und zwar dann in Höhe von 80 Punkten. Für weitere maximal zwei Halbjahre ohne Spiel erfolgen dann jeweils weitere 20 Punkte Abzug – also wieder bis zur Summe von maximal 120 Punkten Inaktivitätsabzug. Ranglisten-Ressortleiter Hilmar Heinrichmeyer dazu: „Jetzt sind praktisch nur noch Spieler vom Inaktivitätsabzug betroffen, die wirklich inaktiv geworden sind, denn zwei Jahre ohne Spiel passiert nicht aufgrund vorübergehender Umstände.“
Für Spieler, die ihre Karriere wirklich beendet haben, ändert sich nichts. Positive Auswirkungen gibt es aber für Spieler, die nach einem Jahr ohne Spiel vor Ablauf eines weiteren Jahres wieder Wettkämpfe ausgetragen haben. Anstatt 40 oder gar 60 Punkten wird bei ihnen jetzt gar nichts abgezogen.
Wie in der Vergangenheit beziehen sich solche Änderungen an den Grundsätzen der Rangliste immer auch auf die vergangenen Zeiträume. Weil allerdings aus technischen Gründen die Rangliste nur zu den vier Q-TTR-Berechnungsterminen komplett – also seit dem 01.07.2005 – neu durchgerechnet wird, wirken sich weit zurückliegende Änderungen beim Inaktivitätsabzug erst bei der kommenden Mai-Q-TTR-Berechnung aus. Die jede Nacht erfolgende Berechnung der aktuellen TTR-Werte erfolgt immer nur für die letzten 365 Tage und berücksichtigt somit auch solche Änderungen nur aus diesem Zeitraum.
Das Ressort Rangliste weist daraufhin, dass durch die Veränderung des Inaktivitätsabzugs auch bei Spielern, die in den letzten zwölf Monaten aktiv waren, geringfügige Änderungen ihres TTR-Wertes vorkommen können. Ursache hierfür ist die veränderte Punktzahl von einigen Gegnern, die direkt oder indirekt von der Änderung betroffen sind.
Quelle: DTTB